Wohnrecht im verkauften Haus

Es gibt zwei Möglichkeiten beim Verkauf auf Rentenbasis:

Erstens das Modell, bei dem die Immobilie für die neue Nutzung vom bisherigen Eigentümer und nunmehrigen Rentenberechtigten sofort oder zu einem absehbaren Zeitpunkt, z.B. nach zwei Jahren, freigemacht wird.

Zweitens die Möglichkeit, dass der alte Eigentümer der Nutzungsberechtigte bleibt, also weiterhin das Wohnrecht an der Immobilie oder an seiner Wohnung innerhalb des Hauses hat, aber das Eigentum gegen eine Rente abtritt.


Informationen, Fragen und Antworten:


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