Verbundene Leibrenten

Verbundene Leibrenten (oder kurz: Verbindungsrenten) sind Leibrenten, die vom Leben mehrerer Personen abhängen.

Typisch sind Rentenzahlungen an ein Ehepaar bis zum Tod des letzt versterbenden Partners.

Es ist aber auch möglich andere Varianten zu vereinbaren, wie z.B.

+ Zahlung bis zum Tod des ersten Partners
+ Rente ab dem Tod des ersten Partners
+ Herabsetzung der Rentenhöhe ab dem Tod des Erstversterbenden

Verbundene Leibrenten können nicht nur auf das Leben von Ehepaaren bezogen werden, sondern können auch vom Leben von Geschwistern, vom Leben Elternteil und Kind oder von einer anderen Personenmehrheit abhängen.


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