Inflationssicherung

Die Kaufkraft der Rente soll gesichert sein. Die automatische Anpassung kann im Kaufvertrag zu Ihrer Sicherheit vereinbart werden. Die Wertsicherung erfolgt über eine Vertragsklausel, in der genau beschrieben wird, unter welchen Bedingungen eine Inflationsanpassung der Rente erfolgt.

Die Klausel muß in beiden Richtungen wirksam sein, d.h. auch ein eventueller Preisrückgang würde sich auf Ihre Rente entsprechend auswirken.

Die Preisindizes werden in Punkten gemessen. Es gibt verschiedene Basisjahre, die „= 100“ gesetzt werden. Wählen Sie das neueste Basisjahr.

Ihre Rente soll sich parallel zum Preisindex für die Lebenshaltung verändern. Um dauernde Neuberechnungen zu vermeiden, kann vereinbart werden, das die Rente dann um den Inflationssatz erhöht oder um den Preisrückgang gesenkt wird, wenn sich der Preisindex um 5 % oder 10 % gegenüber dem Stand bei der letzten Veränderung erhöht oder entsprechend sinkt.


Informationen, Fragen und Antworten:


Darum auf Rentenbasis

Ihr Vorteil als Verkäufer auf Leibrentenbasis

Verkauf von Renditeobjekten

Ihr Vorteil als Verkäufer auf Zeitrentenbasis

Wer ist Käufer auf Rentenbasis

Wohnrecht im verkauften Haus

Welche Rente passt für Sie

Zeitrenten

Leibrenten

Verbundene Leibrenten

Kalkulationen

Sicherungsklausel - Reallast

Rang im Grundbuch

Weitere Sicherungsmöglichkeiten

Rückübertragung

Inflationssicherung

Warum kaufen auf Rentenbasis

Kauf auf Leibrentenbasis als Geldanlage


(C) 2008 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken